DAS LEISTUNGSBILD I


DIE AUFGABEN I

Die Aufgabe des Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht das gesamte Bauvorhaben von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung. Dabei kann es sich um Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen von Gebäuden handeln. Architekt darf sich nur nennen, wer in der Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist und über ein Qualifikationsprofil (qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene erfolgreiche Berufspraxis) verfügt. Er unterliegt einer Berufsordnung, deren Einhaltung durch die Architektenkammern überwacht wird.


HONORIERUNG I

Der Architekt bietet mit seiner Arbeit die komplette Leistung für Planung und Ausführung eines Bauwerks an, die in 9 Leistungsphasen (LPh) gegliedert ist. Das Honorar berechnet sich dabei nach einer gesetzlich festgelegten Honorarordnung, der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen verbindlich ist.

In der ersten Phase, der Grundlagenermittlung (LPh 1), klären Architekt und Bauherr gemeinsam das Bauvorhaben hinsichtlich der Nutzungsanforderungen, der Bauqualität, des Kostenbudgets und den Terminen. Anschließend fertigt der Architekt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Alternativen in vier Stufen (Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung: LPh 2-5) die ausführungsreife Planungslösung an. Zu den Leistungen gehört nicht nur die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen, sondern auch die Kostenberechnung sowie die Erarbeitung und Einreichung der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen. Nach der Erteilung der Baugenehmigung und der Erarbeitung der Ausführungspläne stellt der Architekt die Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen für die Bauunternehmer, Handwerker und Fachleute auf (Vorbereitung der Vergabe: LPh 6). Auf der Basis dessen berät er den Bauherrn bei der Auftragsvergabe (Mitwirkung bei der Vergabe: LPh 7) und gewährleistet so optimale Kostenkontrolle. Er koordiniert für den Bauherrn die Bauausführung in Abstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, dem Zeitplan und den Leistungsbeschreibungen (Objektüberwachung: LPh 8). Nach Fertigstellung des Bauwerkes überwacht er die Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen und dokumentiert das Gesamtergebnis für spätere Überprüfungen, Umbauten und Reparaturen (Objektbetreuung Dokumentation: LPh 9).

Jedes Bauvorhaben ist individuell – auch im Bauprozess. Einige Bauherren können Eigenleistungen einbringen oder haben Handwerker oder Bauunternehmer in der Familie. Andere haben keine Zeit und brauchen einen verlässlichen Partner während des gesamten Bauprozesses. Ihr Architekt greift Ihnen da, wo Sie ihn brauchen, gerne unter die Arme, indem Sie ihn ganz variabel nach Ihren Wünschen beauftragen.

Ob Sie sich für die Betreuung des kompletten Bauablaufes entscheiden oder nur für den Entwurf und die Objektüberwachung die Hilfe Ihres Architekten benötigen liegt ganz in Ihren Händen. Seine Arbeit wird in den neun, so genannten „Leistungsphasen“ gegliedert, deren Vergütung in der HOAI gesetzlich geregelt ist.


EINZELNE ARCHITEKTEN LEISTUNGSPHASEN I

Grundlagenermittlung I
Die Ermittlung der exakten Rahmenbedingungen.

Vorplanung I
Ideenskizzen in Varianten mit Kostenschätzung und Behördengängen.

Entwurfsplanung I
Ausarbeitung einer Variante in Grundrissen, Schnitten und Ansichten mit Kostenberechnung.

Genehmigungsplanung I
Einreichung aller Unterlagen (Zeichnungen, Baubeschreibung, Statik) für die Baugenehmigung.

Ausführungsplanung I
Genaue Zeichnungen zur Umsetzung; von Details ggf. im Maßstab 1:1.

Vorbereitung der Vergabe I
Leistungsbeschreibung für alle Gewerke (Rohbau, Elektrik, etc.) – Dann Ausschreibung der Leistungen.

Mitwirkung bei der Vergabe I
Prüfung aller Angebote und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe. Kostenanschlag.

Objektüberwachung I
Kontrolle und Koordination. Bauleitung sowie Hilfestellung bei der Abnahme aller Arbeiten.

Objektbetreuung und Dokumentation I
Objektbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen der Bauunternehmen; Übergabe aller Dokumente, etc.
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