GRÜNDE FÜR ARCHITEKTEN I


QUALITÄT SICHERN I

Die Berufsbezeichnung Architekt ist gesetzlich geschützt. Und damit auch Sie als Bauherr. Denn so haben Sie die Sicherheit, dass Sie sich in jeder Hinsicht auf das Wissen und auf unsere Arbeit als Ihre Architekten verlassen können.

Bei uns können Sie ganz auf die besondere Qualität unserer Dienstleistung vertrauen. Denn Architekt darf sich nur nennen, wer in die sogenannte Architektenliste eines Bundeslandes eingetragen ist, die von den jeweiligen Architektenkammern geführt wird. Und um aufgenommen zu werden, müssen Architekten strenge Auflagen erfüllen. Hierzu zählen ein abgeschlossenes Architekturstudium, praktische Tätigkeit in den Berufsaufgaben über mehrere Jahre und die Vorlage eigener Arbeiten.Darüber hinaus ist ein Architekt gesetzlich dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Dadurch sind wir immer über aktuelle Baupreise, Bauvorschriften, Normen, Materialien oder auch Umwelt- und Gesundheitsschutz informiert.

Zusätzlich müssen wir als selbstständig & freischaffende Architekten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Sollte uns mal ein Fehler unterlaufen, tragen wir den dadurch entstandenen finanziellen Schaden.


„MIT UNS ALS ARCHITEKT BEITEN WIR IHNEN DIE GRÖSSTMÖGLICHE SICHERHEIT BEIM BAUEN.“



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