ENERGIE UND ARCHITEKTUR I

Seit der Mensch in der Lage war Nahrungsmittel anzubauen und zu bevorraten, begann er sesshaft zu werden. Seither war und ist es die wichtigste Funktion von Siedlungsstrukturen, Städten und Gebäuden, dem Menschen angenehme schützende Hülle zu sein und klimatischen Bedingungen zu trotzen. An kalten Orten müssen Gebäude konstruiert werden, die gut isolierend die Wärme im Inneren halten. In Gegenden mit aridem Klima und eklatanten Temperaturunterschieden sollten Innenräume tagsüber möglichst kühl bleiben und nachts die Hülle wärmen. In Gegenden tropischen Klimas kommt der Belüftung und dem Schutz vor Regen und Feuchtigkeit eine besondere Bedeutung zu.

Somit ist die Auseinandersetzung mit Aspekten des energieeffizienten Bauens für Architekten und Ingenieure in ihrem Berufsalltag nichts Neues. Im Gegenteil. Neu ist allerdings die Tatsache, dass in den Industrieländern ca. ein Drittel der aufzubringenden Gesamtenergiemenge von privaten Haushalten verbraucht wird. Neu ist auch das gestiegene Verständnis der Bauherren bei der Planung eines Vorhabens den Unterhalt des zu betreibenden und zu unterhaltenden Projektes in die Finanzierungsüberlegungen mit einzubeziehen. Planerische und technische Möglichkeiten stehen zur Verfügung. Durch die aktuellen öffentlichen Diskussionen werden Probleme, Chancen und Risiken des energieeffizienten Bauens auf allen Ebenen diskutiert. Wenn der zweifellos bestehende Begriffsdschungel und das fast schon bestehende Veranstaltungsüberangebot zu einem gesteigerten Bewusstsein, einer höheren Sensibilität und einer damit verbundenen Verantwortung führen, so ist all diesen Aktivitäten zu danken.

Die Bundesregierung hat am 27. Juni 2007 den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen damit klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Damit setzt die EnEV 2007 im Wesentlichen die Forderungen der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Bei Neubauprojekten, Erweiterungen und erheblichen Änderungen im Sinne des § 9 EnEV ist allgemein bereits seit Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung (2002) ein EnEV- Nachweis als Bestandteil der Bauvorlagen verbindlich vorgeschrieben und auf Verlangen der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzulegen. In der Neufassung der EnEV 2007 bleiben diese Regelungen bestehen. Auch die energetischen Anforderungen an Neubauten bleiben weitestgehend unverändert. Wird ein bestehendes Gebäude um eine zusammenhängende Nutzfläche von > 50m2 erweitert, gelten i.d.R. für die Erweiterung die gleichen Anforderungen wie für Neubauten.

Wesentliche Neuerungen betreffen jedoch die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden sowie den Gebäudebestand. Ein Energieausweis ist (sukzessive) ab Juli 2008 auch für Bestandsgebäude vorgeschrieben. Für Nichtwohngebäude wurde das Nachweisverfahren neu geordnet. Hier ist die Einhaltung der Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Dampf, Warmwasser und Beleuchtung zu belegen.


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