DIE UNTERSCHIEDE I


ENERGIEBEDARF ODER ENERGIEVERBRAUCH I

Bis zum 30. September 2008 besteht für alle Bestandsgebäude übergangsweise die Wahlmöglichkeit den Energieausweis auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Verbrauchs erstellen zu lassen. Anschließend darf der Energieausweis bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden und welche die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen, nur der errechnete Energiebedarf zugrunde gelegt werden. Im Bedarfsausweis wird der Energiebedarf durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf ausgewiesen. Beide Angaben werden rechnerisch ermittelt und beruhen auf geometrischen, konstruktiven und energetischen Gebäudedaten, unter Annahme standardisierter Rahmenbedingungen (z.B. definiertes Nutzerverhalten, festgesetzte Innentemperaturen und innere Wärmegewinne, standardisierte Klimadaten).

Der Primärenergiebedarf umfasst neben dem errechneten Heizwärmebedarf des Gebäudes auch die Summe aller Vorketten, die für Förderung und Transport der eingesetzten fossilen Brennstoffe (Öl, Gas etc.) notwendig waren. Zusätzlich werden der Trinkwasserwärmebedarf und die zum Betrieb der Anlagentechnik erforderliche Hilfsenergie -in der Regel elektrischer Strom - eingerechnet. Der Endenergiebedarf dagegen bezeichnet die Energiemenge, die zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschliesslich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird.

Während der Bedarfsausweis die theoretische Berechnung des Energiebedarfs mit anerkannten Verfahren liefert, bietet der Verbrauchsausweis die Feststellung des Energieverbrauchs auf Basis von Verbrauchsmessungen der letzten drei Jahre. Der in einer farbigen Skala aufgeführte Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude anhand von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes, nicht die einzelner Nutzungseinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der örtlichen Witterungsverhältnisse korrigiert. Der Energieverbrauchskennwert liefert nur bedingt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Da er durch das nutzerspezifische Verhalten bestimmt wird (z.B.besonders sparsame Verbraucher), ist ein Rückschluss auf den künftigen Verbrauch nicht möglich.

Die Vorteile des Verbrauchsausweises liegen bei dem vergleichsweise geringen Aufwand für die Erstellung. Es werden die konkreten Verbrauchswerte des Gebäudes dargestellt, so dass Eigentümer/Mieter direkt die Verbrauchssituation abschätzen können. Von Nachteil ist dagegen die fehlende Transparenz. Das Ergebnis gibt keinen Aufschluss über die tatsächlichen Ursachen des Verbrauchs, sei es Nutzerverhalten, Leerstand oder der bauliche Zustand des Gebäudes. Besonders sparsames Nutzerverhalten täuscht wohlmöglich über die tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes hinweg. Die Leistungsfähigkeit der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sowie mögliche Modernisierungsempfehlungen können nicht ohne weiteres abgeleitet, bzw. begründet werden.

Die Vorteile des Bedarfsausweises liegen bei der objektiven Ablesbarkeit des energetischen Zustandes von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Modernisierungsempfehlungen lassen sich detailliert ableiten und begründen. Die Ergebnisse des aufwendigen Rechenverfahrens können nur von Fachleuten richtig interpretiert werden. Der Bedarf kann sich allerdings wesentlich vom tatsächlichen Verbrauch unterscheiden, da individuelles Nutzerverhalten und lokale Klimaverhältnisse keine Berücksichtigung finden. Kann bei Mehrfamilienhäusern der Energieverbrauch nicht ermittelt werden (z.B. Wohngebäude mit Einzel- oder Etagenheizungen), so muss der Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs erstellt werden.




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